Rotatorenmanschetten-Ruptur
Die Ruptur der Rotatorenmanschette beinhaltet eine bis alle Muskeln und Sehnen einer Muskelgruppe im Schulterbereich. Die Läsion zeigt sich mit Funktionsstörungen oder gar Funktionsausfällen im Schultergelenk, Kraftverlust und Schmerzen bei Überkopfarbeiten, Dauerschmerzen, die auch nachts vorkommen.
Diagnosestellung
Ein Arthro-MRI (MRI mit Kontrastmittelgabe direkt ins Gelenk) gibt in aller Regel Aufschluss über die Dimension der Verletzung und Erkrankung.
Operative Therapie
Je nach Alter, Funktionseinschränkung und Leidensdruck kommt ein arthroskopischer Eingriff in Frage. Hier werden mittels Spiegelung die Verhältnisse im Gelenk sowie der Umfang des Risses inspiziert. Eine Rekonstruktion unter Schonung der Muskulatur ist so möglich. Mittels Ankersystem werden die Sehnen wieder stabil an ihrem Ursprungsort am Knochen fixiert. Gleichzeitig wird meist eine Akromioplastik d.h. der Durchgang für die Sehnen unter dem Schulterdach wird erweitert, durchgeführt.
Risiken
Mögliche Operationsrisiken wie, Infektionen, Nachblutungen, Verletzungen von Nerven und Gefässen, Bewegungseinschränkung, Wundheilungsstörung, Ausriss der genähten Sehnen, Ausriss der verwendeten Anker können in seltenen Fällen vorkommen.
Nachbehandlung
Der stationäre Spitalaufenthalt im Spital Leuggern dauert ca. 2 Tage. Das Gelenk wird vorübergehend mittels Schulterbandage ruhiggestellt. Wichtig ist eine regelmässige physiotherapeutische Behandlung. In den ersten 6 Wochen sind nur passive Bewegungen erlaubt. Unter üblichen Umständen ist nach ca. drei bis fünf Monaten eine vollständige Schulterfunktion möglich. Nach 6 Wochen findet eine klinische Nachkontrolle in unserer Praxis statt.
Konservative Therapie (ohne Operation)
Je nach individuellen Faktoren (Alter, sportliche Aktivitäten, berufliche Anforderungen) können die Schmerzen im Schultergelenk mit Injektionen gelindert werden und zugleich kann die Funktionsfähigkeit mit physiotherapeutischen Massnahmen verbessert werden.
Arbeitsunfähigkeit
Die Arbeitsunfähigkeit wird je nach beruflicher Tätigkeit mit dem behandelnden Arzt festgelegt.